Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der SCHWEIZER – NOVA AG


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen der SCHWEIZER – NOVA AG (nachfolgend Verkäuferin genannt). Abweichende Bedingungen des Käufers, die von der Verkäuferin nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1) VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag zwischen Verkäuferin und Käufer kommt mit der Auftragserteilung zustande, sofern er nicht innert fünf Tagen von der Verkäuferin schriftlich widerrufen wird. Bei Nachlieferungen anerkennt der Käufer vorliegende Bedingungen auch dann, wenn der Vertragsabschluss zufolge zeitlicher Dringlichkeit mündlich erfolgt. Änderungen und Abweichungen von in Katalogen und Prospekten wiedergegebenen Produkten bleiben vorbehalten und berühren den vereinbarten Kaufvertrag nicht.


 2) PREIS (Einkaufspreis)
Massgebend ist die im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Preisliste der Verkäuferin. Der Käufer hat sich selber nach der neuesten Preisliste zu erkundigen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit Erlass einer neuen Preisliste gilt die alte Preisliste als annulliert. Für Verträge, welche nach diesem Zeitpunkt zustande kommen, gilt ausschliesslich die neue Preisliste. Die Preise sind unverbindlich und können vom Verkäufer ohne vorherige Mitteilung geändert werden. 

3) ZAHLUNGSKONDITIONEN
 Die Verkäuferin behält sich vor, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu prüfen und gegebenenfalls Sicherheiten zu verlangen oder nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu liefern. Bei Lieferungen ohne Vorauszahlung gelten folgende Konditionen:
- Zahlung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum: netto
- Sofortbestellungen: 30 Tage netto
Ab dem 31. Tag ab Rechnungsdatum ist die Verkäuferin berechtigt, auch ohne vorgängige Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 5% in Rechnung zu stellen, sowie weitere Lieferungen zurückzuhalten und ohne vorherige Nachfristenansetzung vom Vertrag zurückzutreten.

4) EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Die Verkäuferin wird hiermit vom Käufer ermächtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die von ihr gelieferten Waren einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort des Käufers eintragen zu lassen. 

5) LIEFERTERMIN 
Bei Nichteinhaltung der von der Verkäuferin genannten Lieferfristen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der Verkäuferin eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Tagen gesetzt hat. Weitere Ansprüche des Käufers und insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn eine vorübergehende Unmöglichkeit der Lieferung auf höhere Gewalt, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Lieferanten der Verkäuferin beruht. 

6) VERSAND
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust müssen der Verkäuferin umgehend angezeigt werden. Für die Lieferung der Ware wird grundsätzlich ein Versandkostenanteil verrechnet. Alle Aufträge über CHF 250.- erfolgen franko Domizil, einschliesslich Verpackung. Bei Aufträgen unter 80.- wird zusätzlich zu den Versandkosten ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.- verrechnet. Diese Regelung gilt nicht für Teillieferungen, für die die Verkäuferin wegen Lieferverzug verantwortlich ist.

7) MÄNGEL
Allfällige Mängel der gelieferten Ware sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt bzw. bei versteckten Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei Mängeln, die fristgerecht gerügt werden, hat der Käufer das Recht, Nachlieferungen mangelfreier Ware zu verlangen. Weitere Ansprüche aufgrund allfälliger Mängel und insbesondere Schadenersatzansprüche (einschliesslich Schadenersatzansprüche für Mängelfolgeschäden) sowie Wandelung oder Minderung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8) ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Mit der Bestellung von Ware akzeptiert der Käufer diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Anwendbar ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts, Gerichtsstand ist Bern. 

9) ORIGINALTEXT / TEILWIRKSAMKEIT / ABÄNDERUNG
Die Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind in Deutsch und Französisch abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel 


 Belp, den 1.Januar 2024